03.01.2023

Der Vorstand und das Team des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. wünscht Ihnen zum Start des neuen Jahres 2023 alles Gute! Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen zur gemeinsamen Qualitätsentwicklung Kindertagespflege NRW.

Information zur Rechts- und Steuerberatung im Jahr 2023:

Die Termine für die Telefonsprechstunden der Rechtsberatung durch Frau Vierheller werden in der 2. Januarwoche aktualisiert. Der 1. Termin findet am Dienstag, 10.01.2023, von 11:00 bis 12:00 Uhr statt.

Die Steuerberatung  durch Frau Teichmann-Krauth können Sie 2023 ausschließlich per Mail in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Kontaktdaten von Frau Viehrheller und Frau Teichmann-Krauth finden Sie hier.

11.01.2023

Die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) jährlich aktualisierten "Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege" sind zum 11.01.2023 veröffentlicht worden.

Die "Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege" sind über die Seite "Handbuch Kindertagespflege" des BMFSFJ als Download zu beziehen. 

12.01.2023
Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. sucht zum 01. März 2023 für sein hauptamtliches Team in Meerbusch-Osterath eine allgemeine Verwaltungskraft (w/m/d) in Teilzeit (bis zu 15 Stunden).
 

Mehr Informationen finden Sie unter unseren Stellenangeboten.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

13.01.2023

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KT NRW) hat über seinen Newsletter-Verteiler seine Veranstaltungsvorschau für das Jahr 2023 veröffentlicht. Den Sondernewsletter mit allen Terminen und einer kurzen Info zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie hier.

Wir freuen uns, wenn Sie sich die Termine bereits vormerken. Sobald die finalen Ausschreibungen mit allen Details feststehen und die Anmeldung möglich ist, werden wir Sie darüber durch  einen weiteren Sondernewsletter informieren.

Wenn Sie unseren digitalen Newsletter zukünftig erhalten möchten, können Sie diesen über unsere Homepage abonnieren. Der Newsletter des LV KTP NRW erscheint alle zwei Monate sowie in unregelmäßigen Abständen als Sondernewsletter.

18.01.2023

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) veranstaltet am Donnerstag, den 26.01.2023, von 19:00 bis 20:00 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zum Qualifizierungskurs über 80 UE nach dem QHB für sozialpädagogische Fachkräfte.

Zielgruppe der Veranstaltung sind sozialpädagogische Fachkräfte, die sich für die Teilnahme am Qualifizierungskurs über 80 UE interessieren, den der LV KTP NRW ab Mitte April 2023 veranstaltet.

Die Informationsveranstaltung dient der grundsätzlichen Klärung der Rahmenbedingungen des Qualifizierungskurses sowie offener Fragen für Interessierte. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung kann sich begünstigend bei einer darauffolgenden Anmeldung für den Qualifizierungskurs auswirken.

Für den Erhalt der Zugangsdaten für die Veranstaltung ist vorab eine Anmeldung über die Homepage des LV KTP NRW notwendig.

Alle weiteren Informationen rund um den Qualifizierungskurs im Umfang von 80 UE für sozialpädagogische Fachkräfte und die Anmeldung zur Informationsveranstaltung am 26.01.2023 finden Sie hier.

14.02.2023

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) hat seinen Veranstaltungskalender 2023 aktualisiert. Die Anmeldung für eine Reihe von Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen ist ab jetzt möglich.

Der Veranstaltungskalender des LV KTP NRW wird laufend aktualisiert, sobald die Anmeldung für eine neue Veranstaltung möglich ist. Über die Aktualisierungen werden Sie am schnellsten über den Newsletter des LV KTP NRW infomiert, der alle zwei Monate sowie als unregelmäßig als Sondernesletter erscheint. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.

28.02.2023

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. bietet von Mai bis Dezember 2023 einen weiteren Qualifizierungskurs im Umfang von 80 UE nach dem QHB für sozialpädagogsiche Fachkräfte an, die als Kindertagespflegeperson tätig werden möchten. 

Der Qualifizierungskurs findet in seinen Präsenzterminen in Meerbusch sowie mit digitalen Anteilen über die Plattform Zoom statt. 

Weitere Informationen rund um den Kurs und die Anmeldung zu einer kostenlosen Info-Veranstaltung für interessierte sozialpädagogische Fachkräfte erhalten Sie hier.

13.04.2023

Mit dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 11.04.2023 können ab dem Veranlagungszeitraum 2023 jetzt Betriebskosten von 400 € pro Kind und Monat pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

20.04.2023

Die „Handreichung Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen“ ist zum 15. April 2023 aktualisiert worden. Die „Gemeinsamen Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens (Landkreistag, Städte- und Gemeindebund und Städtetag), des Landesjugendamtes beim Landschaftsverband Rheinland, des Landesjugendamtes beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e. V. und der Obersten Landesjugendbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen)“ stehen Ihnen ab sofort in der 14. Auflage zum Download zur Verfügung mit vielen Neuerungen, zum Beispiel zum Kinderschutz, zur Verfügung: https://www.mkjfgfi.nrw/was-ist-kindertagespflege

05.05.2023

Für sozialpädagogische Fachkräfte in NRW gibt es bezüglich der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson entsprechend § 21 Abs. 2 Satz 3 KiBiz angepasste Voraussetzungen. Anknüpfend daran wurde auf Grundlage der Empfehlungen der „AG QHB für sozialpädagogische Fachkräfte“ ein Qualifizierungskurs durch den Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) entwickelt, der nach Prüfung das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. (BVKTP) erhält.

In Kooperation mit dem BVKTP berichtete der LV KTP NRW in einer digitalen Veranstaltung am 20.04.2023 über die Erfahrungswerte aus dem im Jahr 2022 abgeschlossenen Pilotdurchlauf der 80 UE nach dem QHB für sozialpädagogische Fachkräfte für interessierte Akteur*innen, die vorrangig mit der regionalen Organisation von QHB-Qualifizierungskursen beschäftigt sind. Im nun vorliegenden Bericht erfolgt die datallierte Darstellung der Erfahrungswerte aus dem Pilotdurchlauf.

Hier gelangen Sie zur Downloadmöglichkeit des Berichts.

08.05.2023

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) freut sich über das Videogrußwort von Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, zur diesjährigen deutschlandweiten Aktionswoche Kindertagespflege des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. (BVKTP), die vom 8. bis 14. Mai 2023 unter dem Motto #GutBetreutInKindertagespflege stattfindet. 

Hier gelangen Sie zum Videogrußwort der Ministerin auf dem YouTube-Kanal des LV KTP NRW.

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. beteiligt sich dieses Jahr mit zwei Veranstaltungen an der Aktionswoche Kindertagespflege:

Mehr zur Aktionswoche Kindertagespflege erfahren Sie auf der Homepage des BVKTP und hier.

15.05.2023

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. hat ein neues Video zum Thema "Strukturelle Elternmitwirkung in der Kindertagespflege" auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht. Ziel ist es, mit diesem kurzen Erklärfilm auf die Möglichkeit der Mitwirkung von Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege betreut werden, aufmerksam zu machen. Die Mitwirkung von Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden, ist in Nordrhein-Westfalen durch § 11 Abs. 1 KiBiz gesetzlich verankert.

Das Video darf gerne als exemplarisches Beispiel verbreitet und beispielsweise für Informationsveranstaltungen rund um die Elternmitwirkung in der Kindertagespflege auf kommunaler Ebene sowie auf Jugendamtsbezirks- oder Landesebene genutzt werden. Hier gelangen Sie zum Video.

22.05.2023

Im Rahmen der diesjährigen Aktionswoche "Gut betreut in Kindertagespflege" (08. bis 14. Mai 2023) hat Josefine Paul, NRW-Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V., Inge Losch-Engler, eine Kindertagespflegestelle in Düsseldorf-Heerdt besucht.

Ministerin Josefine Paul:

"Für Eltern mit kleinen Kindern gibt es nichts Wichtigeres, als zu wissen, dass es ihren Kindern gut geht und dass sie gut aufgehoben sind. Genau da setzen die vielen Kindertagespflegepersonen in NRW mit ihrer Arbeit an“, sagte Ministerin Paul. „Ich weiß um die Belastungssituation, vor der die Kindertagespersonen stehen. Wir wollen die Kindertagesbetreuung stärken und weiterentwickeln. Deshalb wollen wir in dieser Legislaturperiode mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes auch die Kindertagespflege als ortsnahes, flexibles Angebot gezielt fördern und als individuelle Betreuungsalternative mit kleinen Gruppen unterstützen.“

Foto: Rupert Oberhäuser

Facebook-Post des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flcuht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zum Besuch von Ministerin Paul

07.06.2023

In der Ausgabe 06 I 2023 der kostenlos in Apotheken ausliegenden Zeitschrift „Baby + Familie“ ist ein Artikel von Peggy Elfmann über die Kindertagespflege erschienen. Der Artikel „Fast wie DAHEIM?“ informiert über die Betreuungsform Kindertagespflege. Inge Losch-Engler, Vorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. beantwortet in dem Artikel viele Fragen zur Kindertagespflege.

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) bedankt sich beim Wort und Bild Verlag für die Erlaubnis, den Artikel auf der Homepage des LV KTP NRW zu veröffentlichen.

Den Artikel finden Sie hier.

14.06.2023

Die Dokumentation des Fachtags „Strukturelle Elternmitwirkung – Chancen erkennen und Herausforderungen begegnen“, den der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. am 10.05.2023 in der Jugendherberge Düsseldorf veranstaltete, steht nun zum freien Download zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zur Dokumentation.

 

16.06.2023

Elternmitwirkung als (gesetzlicher) Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet, Eltern Wege und Formen zur Mitsprache und Mitgestaltung in der Kindertagesbetreuung zu eröffnen. Für Eltern, die ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, ist die strukturelle Mitwirkung schon lange etabliert. Seit der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) im Jahr 2020 wird in § 11 „Elternmitwirkung auf Jugendamtsbezirks- und Landesebene“ explizit gefordert, dass Eltern, deren Kinder in einer Kindertagespflegestelle betreut werden, ebenfalls die Möglichkeit erhalten, ihre Interessen zu vertreten.

Die tatsächliche Umsetzung der strukturellen Elternmitwirkung auf Ebene des Jugendamtsbezirks gestaltet sich jedoch aufgrund der Charakteristika der Kindertagespflege herausfordernd und erfordert folglich eine gut durchdachte Organisation und Strukturierung. Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. hat daher eine Broschüre zur Thematik veröffentlicht, die das Ziel hat, Interessierten (Jugendämtern, Fachberatungen Kindertagespflege, Jugendamtselternbeiräten, Eltern etc.) Impulse für die Umsetzung der strukturellen Elternmitwirkung in der Kindertagespflege an die Hand zu geben

Die Broschüre steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

05.07.2023

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) hat seinen Veranstaltungskalender aktualisiert und neue Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen rund ums QHB für das Jahr 2023 aufgenommen:

Zum vollständigen Veranstaltungskalender gelangen Sie hier.

Wenn Sie zukünftig auf schnellstem Wege über aktuelle Veranstaltungen des LV KTP NRW informiert werden möchten, abonnieren Sie hier unseren digitalen Newsletter, der zweimal monatlich sowie unregelmäßig als Sondernewsletter erscheint. Alle vergangenen (Sonder)Newsletter finden Sie auch im Newsletter Archiv.

25.07.2023

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) hat bereits vor einiger Zeit eine Postkartenreihe unter dem Motto "Bewegung ist..." erstellen lassen, die auf den auch für die Kindertagespflege wichtigen Bereich der Bewegung und dessen Bedeutung für die kindliche Entwicklung aufmerksam machen möchte.

Aufgrund der zahlreichen positiven Rückmeldungen von Empfänger*innen der Postkarten sowie bei Veranstaltungen des LV KTP NRW bzw. an denen der LV KTP NRW mitwirkte, ist es nun möglich die Karten direkt über die Homepage des LV KTP NRW herunterzuladen oder gegen Portokosten zum Versand zu bestellen.

Hier erhalten Sie mehr Informationen.

01.08.2023

Zum Start des neuen Kindergartenjahres 2023/2024 hat sich Josefine Paul, NRW-Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, in einem Schreiben an alle Akteur*innen der Kindertagesbetreuung gewandt. Das vollständige Schreiben finden Sie hier.

Der Vorstand und das Team des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. wünschen allen Kindern, Eltern, Kindertagespflegepersonen und den Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung ebenfalls einen guten Start in das neue Kindergartenjahr 2023/2024!

Der heutige 1. August ist ein besonders denkwürdiger Tag, denn seit dem 1. August 2013 haben Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle.

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. freut sich, zusammen mit allen weiteren Akteur*innen die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung in den nächsten 10 Jahren weiter voranzubringen.

17.08.2023

Die Dokumentation des Fachtags „Betreuungsbedarfen begegnen: Kindertagespflege im Fokus!“, den der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. am 20.06.2023 im Bürgerhaus Bilk in Düsseldorf veranstaltete, steht nun zum freien Download zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zur Dokumentation.

30.08.2023

Um Eltern sowie weitere Interessierte auf das Betreuungsangebot der Kindertagespflege aufmerksam zu machen und deren besonderes Profil in den Fokus zu rücken, hat der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. unter dem Slogan "Entdecke Kindertagespflege" eine Postkarte zur freien Nutzung herausgegeben.

Fachberatungsstellen Kindertagespflege können in das beschreibbare PDF-Dokument selbst ihre individuellen Kontaktdaten eintragen und anschließend bei sich vor Ort drucken lassen. Denkbar ist das Auslegen der Postkarten

  • an kommunalen Festen und Veranstaltungen,
  • in Familienzentren,
  • in Familienbildungsstätten, in Familienzentren
  • in (Kinder-)Arztpraxen,
  • in Apotheken und
  • an anderen Orten, an denen (werdende) Eltern oder potenzielle Kindertagespflegepersonen auf die Kindertagespflege aufmerksam werden könnten.

Hier erhalten Sie mehr Informationen.

27.10.2023

Die Dokumentation des digitalen Fachtags "Anreize schaffen, Kindertagespflegepflegepersonen gewinnen, Betreuungslücken schließen! Strategien der Akquise und Bindung im Fokus", den der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. am Dienstag, den 26.09.2023, veranstaltete ist jetzt online.

Darin enthalten ist die Präsentation von Prof. Dr. Gabriel Schoyerer sowie die Ergebnisse der Diskussionen in den beiden Workshoprunden zu vertiefenden Aspekten rund um die Thematik Akquise in der Kindertagespflege.

Sie finden die Dokumentation hier.

14.12.2023

Der vom Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) erarbeitete Muster-Betreuungsvertrag regelt die formale Seite des Betreuungsverhältnisses in der Kindertagespflege. Im Betreuungsvertrag werden wichtige Punkte hinsichtlich der Förderung (Erziehung, Bildung und Betreuung) des Kindes und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Personensorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson aufgeführt, die der genauen Absprache bedürfen, damit es im Laufe des Betreuungsverhältnissen nicht zu Missverständnissen bzw. Unstimmigkeiten kommt.

Da Kindertagespflegepersonen im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen (nicht im Haushalt des Tageskindes!) in der Regel selbständig tätig sind, gelten für sie die arbeitsrechtlichen Regelungen für Angestellte nicht, wie z.B. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder der gesetzliche Mindesturlaub. Folglich müssen zahlreiche Bedingungen des Betreuungsverhältnisses, u.a. die Zahlungsmodalitäten bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung der Kindertagespflegeperson zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson konkret vereinbart werden.

Der Muster-Betreuungsvertrag wurde erstmals im Dezember 2020 vom LV KTP NRW veröffentlicht und steht Ihnen ab sofort in der 3. Auflage mit Stand Dezember 2023 kostenlos als Download zur Verfügung. Die rechtliche Überprüfung der 3. Auflage wurde durch die Rechtsanwältin Isgard Rhein vorgenommen.

19.12.2023

Die Geschäftsstelle des LV KTP NRW bleibt aufgrund der Weihnachtsfeiertage vom 21.12.2023 bis einschließlich 02.01.2024 geschlossen. Ab Mittwoch, den 03.01.2024, sind wir wieder telefonisch und per E-Mail zu erreichen.

Für die bevorstehenden Feiertage wünschen Ihnen der Vorstand und das Team des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. besinnliche und erholsame Tage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

19.12.2023

Der Geschäftsbericht des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) für das Jahr 2022 ist erschienen und steht nun zum Download für alle Interessierten zur Verfügung.

Alle Geschäftsberichte des LV KTP NRW der Jahre 2020 bis 2022 finden Sie zum Nachlesen hier.