02.01.2022

Die Geschäftsstelle ist, wegen Umzug, evtl. nur eingeschränkt bis zum 05.01.2023 erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

 

03.01.2022

Die Termine für das gesamte Jahr finden Sie hier:

Bitte beachten Sie die die textlichen Erläuterungen vor einer Inanspruchnahme. Vielen Dank!

15.02.2022

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. bedankt sich herzlich für die vielen Einsendungen zu unserer Newsletter-Aktion „Weihnachtswünsche für die Kindertagespflege NRW“ im Dezember 2021.

Natürlich können nicht alle Wünsche erfüllt werden, aber sie geben wertvolle Anregungen für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege in NRW – vielen Dank dafür!

› zu den Wünschen

16.02.2022

Inge Losch-Engler, stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V., berichtet im Studiogespräch der Lokalzeit aus Düsseldorf am 14.02.2022 über die Belastungen von Kindertagespflegepersonen in der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie.

› Zum Bericht

16.02.2022

Im Januar 2022 sind die bundesweit geltenden „Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege“ überarbeitet und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aktualisiert worden. 

Die Datei können Sie hier herunterladen.

21.02.2022

Das Ministerschreiben von Dr. Stamp für die Beschäftigten, Eltern und Kindertagespflegepersonen zum „Umgang mit der Omikron-Variante in der Kindertagesbetreuung“ sowie den „Leitfaden zum Umgang mit einem Infektionsfall in der Kindertagesbetreuung und FAQ (Stand: 21.02.2022)“ können Sie hier einsehen.
Bitte informieren Sie die mit Ihnen kooperierenden Kindertagespflegepersonen und Eltern.

24.02.2022

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informiert darüber, dass die Landeszuschüsse an die Jugendämter für die Kindertagespflege  weiterhin geleistet werden.
Das Informationsschreiben zur Weiterfinanzierung der Kindertagesbetreuung während der Omikron-Welle finden Sie hier....

03.03.2022

Auf Grundlage der im Dezember 2020 erschienenen Broschüre „QHB – die Qualifikationsanforderung in der Kindertagespflege - ein erster Überblick für NRW“ gibt der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) eine weitere fachliche Empfehlung zur Qualifizierung nach dem bundesweit geltenden Qualifizierungshandbuch „Qualität in der Kindertagespflege. Qualifizierungshandbuch (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei“ in NRW heraus. Diese Empfehlungen können als Orientierung bei der kommunalen Umsetzung des QHBs dienen und sind als Ergänzung zu den Ausführungen des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. (BVKTP) und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zu verstehen.

Sie finden die Empfehlungen hier.

22.03.2022

Die vom pädagogischen Team des LV KTP NRW bereits 2017 entwickelte Broschüre „Hilfestellungen im Umgang mit Kindern und Eltern mit Fluchthintergrund. Ein Leitfaden für Fachberatungen und Kindertagespflegepersonen“ wurde aufgrund der Flucht vieler Menschen aus der Ukraine im März 2022 aktualisiert. Sie können sie hier kostenlos downloaden (bitte runterscrollen): https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/publikationen/

 

08.04.2022

NRW-Familienminister Dr. Stamp und das MKFFI informieren in zwei Schreiben zur Situation in der Kindertagesbetreuung in NRW in Bezug auf die Corona-Pandemie sowie zur Aufnahme geflüchteter Kinder aus der Ukraine in Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.

Wesentliche Inhalte in Bezug auf die Corona-Pandemie:

  • Die finanzielle Förderung der PCR-Pool-Tests wurde zum 3. April 2022 eingestellt. Das Land stellt allen Kindern in der nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderten Kindertagesbetreuung seit dem 4. April 2022 wieder (bzw. in Kommunen, die nicht an der PCR-Pool-Test-Förderung teilgenommen haben, weiterhin) drei Selbst-Tests pro Woche zur Verfügung. Mit dem Ende der Osterferien enden dann generell die Tests in der Kindertagesbetreuung.
  • Die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen Maske in Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen besteht seit dem 2. April 2022 nicht mehr.
  • Mit Ablauf des 8. April 2022 tritt die Coronabetreuungsverordnung mit den besonderen Regelungen für die Kindertagesbetreuung außer Kraft. Es gilt uneingeschränkt der Regelbetrieb.

Das ganze Ministerschreiben zur aktuellen Situation in der Kindertagesbetreuung finden Sie hier. Die offizielle Information des MKFFI zur aktuellen Situation von geflüchteten Kindern aus der Ukraine können Sie hier nachlesen.

14.04.2022

Ab dem 01.08.2022 haben erstmals tätig werdende Kindertagespflegepersonen eine Qualifizierung im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE) nach dem QHB nachzuweisen. Für sozialpädagogische Fachkräfte gibt es diesbezüglich andere Voraussetzungen:

„Abweichend davon benötigen sozialpädagogische Fachkräfte, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 erstmalig als Kindertagespflegeperson tätig werden, nur einen Nachweis über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten“ (§ 21 Abs. 2 Satz 3 KiBiz).

Bisher gibt es allerdings keine Vorgaben bzw. fachlichen Empfehlungen, wie diese Kurse im Umfang von 80 UE nach dem neuen Qualitätsstandard QHB umgesetzt werden sollen. Eigens für diesen Zweck bildete sich daher im Herbst 2021 die „Arbeitsgemeinschaft (AG) QHB für sozialpädagogische Fachkräfte“, die aus Vertreter*innen von ausgewählten Kommunen aus NRW, welche sich aktiv mit der Implementierung des QHBs vor Ort befassen, Vertreter*innen aus dem Handlungsfeld Kindertagespflege bei den beiden Landschaftsverbänden in NRW, Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), sowie Mitarbeiter*innen des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) bestand.

Ziel der Publikation der „AG QHB für sozialpädagogische Fachkräfte“ ist es, ein Grundgerüst für die landesweite Etablierung von qualitativ hochwertigen Qualifizierungskursen über 80 UE speziell für die Gruppe der sozialpädagogischen Fachkräfte, die erstmalig als Kindertagespflegeperson tätig werden, zu schaffen.

Die Empfehlung der Arbeitsgruppe finden Sie unter Publikationen.

Der LV KTP NRW plant außerdem zeitnah im Rahmen eines Pilotprojektes ein erstes Angebot einer Qualifizierung über 80 UE auf Basis der vorliegenden Empfehlungen. Alle aktuellen Informationen zu genaueren Planungen erhalten Sie über die Homepage sowie über den Newsletter des LV KTP NRW.

 

21.04.2022

Die "Fördergrundsätze 2022 des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs" sind veröffentlicht worden. Die sogenannten Fachbezogenen Pauschalen werden nach Beantragung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausgezahlt. Pro Kindertagespflegeperson beträgt die Pauschale 30 Euro.

Ziel der Förderung sind die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung und –verbesserung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen.

Das vollständige Dokument finden Sie hier.

02.05.2022

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) wirkt bei der bundesweiten Aktionswoche "Gut betreut in Kindertagespflege" vom 9. bis zum 15. Mai 2022, die der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. jährlich ausrichtet, mit unterschiedlichen Aktionen mit:

Dienstag, 10.05.2022 von 17:00 bis 17:45 Uhr:
"Bewegung im Alltag der Kindertagespflege fördern. Bedeutung der Bewegung für Kinder unter drei Jahren"
Digitaler Vortrag für Kindertagespflegepersonen von Heide Förster, Diplom-Sportwissenschaftlerin, Referentin für Bewegungsförderung 

Donnerstag, 12.05.2022 von 13:30 bis 15:45 Uhr:
"Aufsichtspflicht in der Kindertagespflege"
Digitale Fortbildung für Fachberatungen Kindertagespflege von Isgard Rhein, Rechtsanwältin 

Samstag, 14.05.2022 von 10:00 bis 12:15 Uhr:
"Aufsichtspflicht in der Kindertagespflege"
Digitale Fortbildung für Kindertagespflegepersonen von Isgard Rhein, Rechtsanwältin 

 

Außerdem möchten wir Sie auf den YouTube-Kanal des LV KTP NRW aufmerksam machen, in den im Zuge der Aktionswoche wieder neue Beiträge eingestellt werden. Um hier über neue Inhalte informiert zu werden, lohnt es sich den Kanal kostenlos zu abonnieren.

Die Ausschreibungen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Alle weiteren Informationen rund um die diesjährige Akionswoche finden Sie auf einen Blick zusammengefasst noch einmal hier.

 

06.05.2022

Bereits vor dem offiziellen Start der diesjährigen Aktionswoche "Gut betreut in Kindertagespflege" am Montag, den 9. Mai 2022, können Sie das Video-Grußwort von NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp auf dem YouTube-Kanal des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) anschauen. Der Vorstand und das Team des LV KTP NRW freuen sich sehr, dass Dr. Stamp auch in diesem Jahr wieder die Schirmherrschaft für die Aktionswoche übernimmt. Durch ein kostenloses Abonnement des YouTube-Kanals werden Sie umgehend über das Erscheinen von neuen Videos des LV KTP NRW informiert.

Die Veröffentlichung des Grußworts von Minister Dr. Stamp markiert beim LV KTP NRW den Beginn einer Reihe von Programmpunkten im Rahmen der deutschlandweiten Aktionswoche Kindertagespflege vom 9. bis zum 15. Mai 2022. Hier erhalten Sie einen Überblick zur diesjährigen Aktionswoche. 

23.05.2022

Im Auftrag des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. (BVKTP) hat das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) eine Expertise zur leistungsgerechten Vergütung und Alterssicherung in der Kindertagespflege als Beitrag zur Fachkräftegewinnung erarbeitet. Beispielhaft wird darin berechnet, wie sich die Einkünfte, die Kindertagespflegepersonen in unterschiedlichen Bundesländern durchschnittlich erzielen, auf die gesetzliche Rente auswirken. Dazu wurden Musterrechnungen angestellt, die eine ungefähre Auskunft darüber geben, wie hoch die gesetzliche Rente nach 30 Jahren Kindertagespflegetätigkeit sein könnte, wenn man die aktuellen Entgelte, die vom öffentlichen Jugendhilfeträger gezahlt werden, zugrunde legt.

Die Ergebnisse der Studie sind Schätzwerte, da die individuellen Rentenwerte nur von der Deutschen Rentenversicherung aufgrund der bisher gezahlten Beiträge errechnet werden können. Die Aussagen, die aus der Studie abgeleitet werden können, bieten allerdings eine Grundlage für weitere Diskussionen um die Vergütung in der Kindertagespflege.

Die Expertise ist beim BVKTP im Rahmen des Projektes „Begleitung und Beratung zur Umsetzung des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches Kindertagespflege (QHB) und des Bundesprogramms "ProKindertagespflege" entstanden und kann online hier bezogen werden.

24.05.2022

In Heft 2 I 2022 der Zeitschrift für Tagesmütter und Tagesväter (ZeT) hat Inge Losch-Engler, Vorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. (BVKTP) und stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW), einen Artikel über den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geschrieben. Unter dem Titel „Betreuung nur in Schule und Hort?“ geht Inge Losch-Engler der Frage nach: Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 für die Kindertagespflege?

Der LV KTP NRW bedankt sich ganz herzlich bei der ZeT-Redaktion (Herausgeber: Klett Kita GmbH) für die Erlaubnis, den Artikel zu veröffentlichen.

31.05.2022

Aufgrund der aktuellen Situation der Flucht vieler Menschen aus der Ukraine hat der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) ein neues Video auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht. Das Video setzt sich in einer anschaulichen Art mit der möglichen Aufnahme geflüchteter Kinder (aus der Ukraine) in die Kindertagesplfege auseinander. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern hat das allgemeine Ziel die Thematik in die Öffentlichkeit zu rücken und für die Auseinandersetzung mit dieser zu sensibilisieren. Eine ausführlichere Darstellung sowie viele hilfreiche Tipps und Links finden Sie in der im März 2022 aktualisierten Broschüre "Hilfestellungen im Umgang mit Kindern und Eltern mit Fluchthintergrund", auf der das Video maßgeblich beruht.

Das Video finden Sie auf dem YouTube-Kanal des LV KTP NRW. ES lohnt sich den Kanal zu abonnieren, um umgehend über neue Beiträge informiert zu werden.

03.06.2022

Ab dem 01.08.2022 haben erstmals tätig werdende Kindertagespflegepersonen eine Qualifizierung im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE) nach dem QHB nachzuweisen. Für sozialpädagogische Fachkräfte, die als Kindertagespflegeperson tätig werden möchten, gibt es andere Voraussetzungen. Sie müssen "nur einen Nachweis über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten“ (§ 21 Abs. 2 Satz 3 KiBiz) erbringen.

Im Rahmen eines Pilotprojektes bietet der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. nun ein erstes Kursangebot über 80 UE für sozialpädagogische Fachkräfte nach dem QHB an, welches sich an den Empfehlungen der „AG QHB für sozialpädagogische Fachkräfte“ orientiert, die im April 2022 veröffentlicht wurden und hier nachzulesen sind. Genauere Informationen rund um die Qualifizierung sowie die Möglich zur Anmeldung finden Sie hier

07.07.2022

„Kindliches Spielen begleiten und anregen“ – unter diesem Titel ist ein Artikel von Maren Davids und Julia Schünemann, die beide als pädagogische Mitarbeiterin beim LV KTP NRW tätig sind, in der Ausgabe 3/2022 der „Zeitschrift für Tagesmütter und –väter“ (ZeT) erschienen.

Der Artikel beschreibt praxisnah, wie kindliche Bildungsprozesse in den ersten Lebensjahren mithilfe einer gut gestalteten Umgebung angeregt werden können.

Der LV KTP NRW bedankt sich ganz herzlich bei der ZeT-Redaktion (Herausgeber: Klett Kita GmbH) für die Erlaubnis zu veröffentlichen. Hier können Sie den Artikel lesen.

15.07.2022

Am 24.06.2022 fand der Fachtag des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. "Aufgaben der Fachberatung Kindertagespflege NRW - für die Zukunft gut aufgestellt?!" in Düsseldorf statt. Die Dokumentation des Fachtags mit den Vorträgen der drei Referent*innen Prof. Dr. Gabriel Schoyerer, Inge Michels und Claudia Ullrich-Runge sowie den Ergbenissen aus dem "World-Café" finden Sie nun hier.

09.09.2022

Der Geschäftsbericht 2021 des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. steht nun zum Download zur Verfügung. Er gibt einen ausführlichen Einblick, was unter den Arbeitsschwerpunkten des LV KTP NRW Beratung, Fortbildung und Vernetzung im Jahr 2021 umgesetzt wurde.

22.09.2022

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) veranstaltet am 17.11.2022 ein Digitales Forum zur Thematik "Satzungen Kindertagespflege: Kommunale Ausgestaltung bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen zur Kindertagespflege".

Ziel des „Digitalen Forum“ des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. am 17.11.2022 ist es, anknüpfend an einen Impulsvortrag von Rechtsanwältin Isgard Rhein die unterschiedlichen Umsetzungswege, insbesondere mit Blick auf die landesspezifische Gesetzeslage, in den konstruktiven Dialog zu stellen. Im daran anschließenden Austausch der Teilnehmenden soll dann praxisnah und mit Blick auf die bevorstehende Evaluation des KiBiz analysiert werden, was in den Kommunen in Bezug auf die Thematik bereits gut funktioniert und welche Herausforderungen in Bezug auf die Satzung Kindertagespflege bestehen.

Alle weiteren Information zum "Digitalen Forum" am 17.11.2022 und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

04.10.2022

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. bietet am Mittwoch, den 23.11.2022, ein weiteres Seminar zu den 2021 erschienen "Momente der Engagiertheit - für die die Bildungsdokumentation und Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege nutzen" an.

Das Gesamtwerk „Momente der Engagiertheit" wurde entwickelt, um der Auseinandersetzung von Kindertagespflegepersonen mit der Bildungsdokumentation einen Anlass und eine Struktur zu geben. Regionale Fortbildungsangebote zur Thematik können für Kindertagepflegepersonen eine Orientierung und Unterstützung beim Erproben der bereitgestellten Materialien und ein Herantasten an die individuelle Arbeitsweise bieten. Der LV KTP NRW regt daher Referent*innen zur Umsetzung regionaler Fortbildungsangebote an.

Innerhalb des Seminars am 23.11.2022 erhalten die Referent*innen einen vertieften Einblick in die Struktur, Inhalte und Materialien des Gesamtwerks. Anhand einer exemplarischen Seminarplanung werden die konkreten Inhalte, Ziele und verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten der "Momente der Engagiertheit" in den Blick genommen und gemeinsam diskutiert.

Hier erfahren Sie mehr zum Seminar.

17.10.2022

Die „Handreichung Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen“ ist zum 15.10.2022 aktualisiert worden.

Die gemeinsamen Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der öffentlichen Wohlfahrtspflege, der beiden Landesjugendämter, des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen stehen nun in der 13. Auflage  auf der Homepage des NRW-Familienministeriums zum Download zur Verfügung.

Sie finden die Handreichung hier.

 

25.10.2022

Am Montag, 31. Oktober 2022 bleibt die Geschäftsstelle geschlossen. Ab dem 02. November sind wir wieder wie gewohnt zu erreichen.

 

07.11.2022

Die vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und dem Paritätischen Gesamtverband herausgegebene Broschüre „Was bleibt?!“ enthält „Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen“.

Der Paritätische Gesamtverband hat auf seiner Homepage am 19. September 2022 über das Erscheinen der 10. Auflage mit aktualisierten Zahlen informiert.

Die Broschüre können Sie hier kostenlos downloaden.

14.11.2022

Seit Juni 2021 ist das Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich eine Kindertagespflegeperson tätig ist bzw. tätig werden möchte, für die Erlaubnis zur Kindertagespflege zuständig (gemäß § 87 a SGB VIII).

Welche Konsequenzen sich aus dem Umzug einer Kindertagespflegeperson für ihre erlaubnispflichtige Tätigkeit in der Kindertagespflege ergeben, hängt u. a. davon ab, wo sie ihre Tätigkeit bisher ausgeübt hat und ob mit dem Umzug auch die Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers wechselt.

Rechtsanwältin Iris Vierheller, die im Rahmen der Projektförderung des NRW-Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) für den Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. eine Rechtsberatung anbietet, hat dazu eine Stellungnahme erstellt. Sie finden die Stellungnahme hier.

15.11.2022

Die Zeitschrift "Kleinstkinder in Kita und Tagespflege" führt in der Ausgabe 7/2022 ein Interview mit Dr. Eveline Gerszonowicz, wissenschaftliche Referentin bei Bundesverband für Kindertagespflege e.V., zu den Herausforderungen, die der Aufenthalt ukrainischer Familien für die Kindertagespflege mit sich bringt.

Den gesamten Artikel „Gut aufgehoben“ von Iris Erbach können Sie hier kostenlos lesen.

17.11.2022

Dr. Teresa Lehmann, wissenschaftliche Referentin für das Projekt "Demokratie und Partizipation von Anfang an" beim Bundesverband für Kindertagespflege e.V. (BVKTP), hat einen Artikel mit dem Titel „Demokratiebildung von Anfang an. Das Projekt Demokratie und Partizipation in der Kindertagespflege“ für die Zeitschrift „frühe Kindheit“ (Ausgabe 04/2022) der Deutschen Liga für das Kind mit dem Schwerpunktthema „Partizipation junger Kinder“ geschrieben.

Die Redaktion von „frühe Kindheit“ hat freundlicherweise der Veröffentlichung des Artikels auf der Homepage des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) zugestimmt – vielen Dank dafür.

› Download Artikel

13.12.2022

Seit dem 01.08.2022 haben erstmals tätig werdende Kindertagespflegepersonen eine Qualifizierung im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE) nach dem QHB nachzuweisen. Der Ansatz und die Inhalte des QHB unterscheiden sich deutlich vom bisher zur Qualifizierung für eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson verwendeten DJI-Curriculum. Sozialpädagogische Fachkräfte (zum Beispiel Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen) benötigen laut Kinderbildungsgesetz NRW einen Nachweis über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten (§ 21 Abs. 2 Satz 3 KiBiz).

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. hat von August bis Dezember 2022 erstmalig auf Grundlage der Empfehlungen einer Arbeitsgruppe mit Expert*innen für Kindertagespflege auf Landesebene einen QHB-Qualifizierungskurs für sozialpädagogische Fachkräfte, die künftig als Kindertagespflegeperson tätig werden möchten, durchgeführt.

17 Absolvent*innen haben den Kurs erfolgreich abgeschlossen und das vom Bundesverband für Kindertagespflege e.V.  ausgestellte Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“  erhalten.

Die Zertifikate wurden am 12.12.2022 von Lorenz Bahr, Staatssekretär im NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration im Namen von Josefine Paul, NRW-Familienministerin, persönlich übergeben.

Staatssekretär Bahr, der Vorstand und das Team des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. wünschen den Absolvent*innen alles Gute für ihren Start als Kindertagespflegeperson!

Die dazugehörige Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.