Ab dem 01.08.2022 haben erstmals tätig werdende Kindertagespflegepersonen eine Qualifizierung im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE) nach dem QHB nachzuweisen. Für sozialpädagogische Fachkräfte gibt es diesbezüglich andere Voraussetzungen:
„Abweichend davon benötigen sozialpädagogische Fachkräfte, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 erstmalig als Kindertagespflegeperson tätig werden, nur einen Nachweis über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten“ (§ 21 Abs. 2 Satz 3 KiBiz).
Bisher gibt es allerdings keine Vorgaben bzw. fachlichen Empfehlungen, wie diese Kurse im Umfang von 80 UE nach dem neuen Qualitätsstandard QHB umgesetzt werden sollen. Eigens für diesen Zweck bildete sich daher im Herbst 2021 die „Arbeitsgemeinschaft (AG) QHB für sozialpädagogische Fachkräfte“, die aus Vertreter*innen von ausgewählten Kommunen aus NRW, welche sich aktiv mit der Implementierung des QHBs vor Ort befassen, Vertreter*innen aus dem Handlungsfeld Kindertagespflege bei den beiden Landschaftsverbänden in NRW, Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), sowie Mitarbeiter*innen des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) bestand.
Ziel der Publikation der „AG QHB für sozialpädagogische Fachkräfte“ ist es, ein Grundgerüst für die landesweite Etablierung von qualitativ hochwertigen Qualifizierungskursen über 80 UE speziell für die Gruppe der sozialpädagogischen Fachkräfte, die erstmalig als Kindertagespflegeperson tätig werden, zu schaffen.
Die Empfehlung der Arbeitsgruppe finden Sie unter Publikationen.
Der LV KTP NRW plant außerdem zeitnah im Rahmen eines Pilotprojektes ein erstes Angebot einer Qualifizierung über 80 UE auf Basis der vorliegenden Empfehlungen. Alle aktuellen Informationen zu genaueren Planungen erhalten Sie über die Homepage sowie über den Newsletter des LV KTP NRW.