Archiv News 2019

 

01.01.2019

Im Januar 2019 sind die bundesweit geltenden „Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege“ des Bundesfamilienministeriums aktualisiert worden.
Bitte beachten Sie insbesondere die Änderungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

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06.02.2019

Aktuelle "KomDat" erschienen

"KomDat" - die kommentierten Daten der Kinder- und Jugendhilfe"

Themen sind unter anderem:
- Ausgabenanstieg in der Kinder- und Jugendhilfe
- Anhaltendes Personalwachstum in der Kindertagesbetreuung
- Immer früher und immer länger - Einstiegsalter und   Verweildauer in Kindertagesbetreuung

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28.02.2019

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden:

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
Nr. 17/2019 vom 28. Februar 2019

*Keine Kürzung des Anspruchs von Tagespflegepersonen auf hälftige Erstattung ihrer nachgewiesenen Aufwendungen zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung*

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09.04.2019

Im letzten Jahr startete der Bundesverband für Kindertagespflege eine deutschlandweite Aktionswoche, um der Kindertagespflege mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen. Kindertagespflegepersonen öffneten ihre Tore für die Öffentlichkeit, es fanden Fachtage, Kinderfeste und andere Aktionen statt. Über 250 Aktivitäten wurden durchgeführt.

In 2019 gibt es eine neue Aktionswoche, die vom 6.-12. Mai stattfindet. Kindertagespflegepersonen, Kommunen, Fachberater*innen, freie Träger und Jugendämter können ihre Aktionen rund um die Kindertagespflege auf der Homepage des Bundesverbandes eintragen.

Der Bundesverband hat Plakate, Flyer, Postkarten und andere Werbemittel produziert, die gegen Entgelt beim Bundesverband angefordert werden können.
Was es genau gibt und weitere Informationen finden Sie unter:

www.aktionswoche-kindertagespflege.de

Für den Inhalt und die Organisation sind die jeweiligen Veranstalter selbst verantwortlich.

30.04.2019

Die bundesweite Aktionswoche „Gut betreut in Kindertagespflege“ findet in NRW großen Anklang.

Ganz besonders freut sich der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. über das Grußwort des NRW-Familienministers Dr. Joachim Stamp, der auch dieses Jahr für die Aktionswoche in Nordrhein-Westfalen die Schirmherrschaft übernommen hat.

10.05.2019

Die Aufnahme von Kindern mit Fluchthintergrund kann grundsätzlich mit den vorhandenen Erfahrungen und Qualifikationen der Kindertagespflegepersonen geleistet werden, bringt im Einzelfall jedoch besondere Herausforderungen mit sich.

Dieses Fortbildungsmodul dient dazu, Kindertagespflegepersonen zu stärken, um der Arbeit mit Kindern aus verschiedenen Herkunftsländern besser begegnen zu können. Sie erhalten praktische Hilfestellungen und Anregungen für die Vorbereitung und Aufnahme des Kindes sowie den Betreuungsalltag. Das Modul ist vom Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. entwickelt und durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Migration (MKFFI) gefördert worden.

Termine: 10.+11.05.2019 und 14.+15.06.2019. Anmeldeschluss ist der 09.05.2019.

30.05.2019

Stellungnahme des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. zum Referentenentwurf für das „Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes“ (Referentenentwurf vom 06.05.2019)

› Stellungnahme ansehen

13.06.2019

Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen.

8. Auflage mit aktualisierten Zahlen 2019

Herausgeber ist der Deutsche Verein und der Paritätische Gesamtverband.

Die Broschüre finden Sie unter Publikationen!

25.06.2019

Einen weiteren gemeinsamen Schritt in Richtung Bewegungsförderung für Kinder, die in der Kindertagespflege in NRW betreut werden, gehen die Sportjugend NRW und der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V.

Der Vorsitzende der Sportjugend NRW, Jens Wortmann, und die Vorsitzende des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V., Bettina Konrath, haben im Rahmen des Fachtages „Informations- und Fortbildungsangebote in der Kindertagespflege in NRW“ am 25. Juni 2019 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und freuen sich auf die noch engere Zusammenarbeit.

Die Kooperationsvereinbarung finden Sie › hier

27.06.2019

Hundehaltung in der Kindertagespflege – Thema in der Zeitschrift „Kleinstkinder in Kita und Tagespflege"

Hundehaltung in der Kindertagespflege – welche formalen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Hund in die Kindertagespflege integrieren zu können?

„Kleinstkinder in Kita und Tagespflege“ hat dazu in Ausgabe 4/2019 einen Artikel veröffentlicht: „Auf den Hund gekommen“

› Download

Zusätzliche Infos und Verhaltensregeln für Kleinkinder finden Sie › hier

10.07.2019

Aus der Pressemitteilung des NRW-Familienministeriums:

"Rund 30 Prozent der U3-Plätze in Nordrhein-Westfalen sind Plätze in der Kindertagespflege. Sie wird mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes flächendeckend professionalisiert und qualitativ weiterentwickelt werden. „Wir verbessern die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege. Denn die Anforderungen an die Qualität und an die Qualifizierung der Kindertagespflege haben in den letzten Jahren stetig zugenommen“, sagte Minister Stamp. Die Förderung kompetenzorientierter Qualifizierung mit einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten, regelmäßige Fortbildungen und die Sicherung qualifizierter Fachberatung sind dabei zentrale Bausteine."

› zur Pressemitteilung

16.07.2019

Mehrsprachigkeit als Chance nutzen - Ideen für den Alltag in der Kindertagespflege

Der Erwerb der Sprache beginnt bereits mit der Geburt des Kindes. Die ersten Lebensjahre sind die Grundlage für den Sprach(en)erwerb. In dieser Zeit können Kinder mühelos ihre Muttersprache und ebenfalls eine Zweitsprache erlernen. Oft wachsen Kinder mit mehreren Sprachen auf. Mehrsprachige Aktivitäten fördern die sprachliche Kompetenz. Sie lassen Kinder sprachliche Vielfalt als Normalität erleben, erleichtern Interaktion und Partizipation und verbessern die Sprach(en)lernmotivation von Kindern. Es ist daher für eine erfolgreiche sprachliche Bildung und Förderung unabdingbar, die verschiedenen Sprachen in der Kindertagespflege als Chance zu entdecken.

Sie haben Kinder mit Migrationshintergrund in Ihrer Kindertagespflegestelle? Im Seminar werden Erkenntnisse rund um das Thema Mehrsprachigkeit aufgegriffen. Darüber hinaus gibt es Raum, sich mit den Perspektiven in der Praxis zu befassen.

An folgenden Terminen wird die Fortbildung im edith stein familienforum in Neuss für Kindertagespflegepersonen angeboten:

Sa 21.09.2019, 09:00 - 14:15

Sa 07.12.2019, 09:00 - 14:15

29.07.2019

Betreuung von Kindern aus Familien mit Fluchthintergrund in der Kindertagespflege

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. hat mit Unterstützung des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) ein Fortbildungsmodul für die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen entwickelt.

In den Veranstaltungen in Köln und Münster werden Ihnen die Inhalte des Skripts und die ersten Erfahrungen in der Umsetzung vorgestellt. Anschließend folgt eine Diskussion mit Fragerunde. Alle Teilnehmer*innen erhalten zum Abschluss eine Printversion des Fortbildungsmoduls.

21.08.2019

Nach 2014 und 2017 ist im Juli 2019 zum dritten Mal das Fachkräftebarometer Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) am Deutschen Jugendinstitut (DJI) erschienen.

Der Bericht liefert auf der Basis amtlicher Daten aktuelle Zahlen zu Personal, Arbeitsmarkt und Qualifizierung in der Kindertagesbetreuung. Der Bericht dokumentiert dabei Entwicklungen im Zeit- sowie teilweise im Ländervergleich und ordnet diese vor dem Hintergrund politischer Rahmenbedingungen ein. Die Analysen legen damit ein empirisches Fundament für die Beantwortung der Frage, wie sich Ausbildungssystem, Personalstruktur und -ressourcen in der Frühen Bildung entwickeln und geben Hinweise auf zukünftige Herausforderungen. 

Dem Handlungsfeld Kindertagespflege widmet sich der Bericht mit einem eigenen Kapitel: „Das Personal in der Kindertagespflege“ mit interessanten Aspekten zur Entwicklung des „Personal-Kind-Schlüssels“. NRW unterscheidet sich in bestimmten Parametern von den Entwicklungen in den anderen Bundesländern. Zum Beispiel stieg nur in NRW die Anzahl der Kindertagespflegepersonen im Zeitraum 2014 – 2018 an.

Den gesamten Bericht mit den einzelnen Kapiteln finden Sie als Download › hier

24.09.2019

Die Stellungnahme des Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. zum „Gesetz zur qualitativem Weiterentwicklung der frühen Bildung“ vom 16.09.2019.

› Download

30.09.2019

Am 30.09.2019 findet die Verbändeanhörung zum KiBiz-Gesetzentwurf im Landtag statt.

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. hat zum KiBiz-Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Frau Inge Losch-Engler, stellvertretende Landesvorsitzende, wird die Stellungnahme in der Anhörung mündlich erläutern.

› Stellungnahme ansehen

05.10.2019

Durch die UN-Kinderrechtskonvention und das im SGB VIII festgehaltene Recht von Kindern zur Mitbestimmung ist das Thema Partizipation im Kontext der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung nicht mehr wegzudenken. Partizipation wird - von Anfang an - als wesentlicher Schlüssel zur Eröffnung von Bildungschancen und zur Teilhabe verstanden.

Der Fachtag „Wir bestimmen mit! - Demokratie und Partizipation in der Kindertagespflege“ knüpft an der zugenommenen Bedeutung der Themen Demokratie und Partizipation an, baut auf dem Basiswissen von Kindertagespflegepersonen und Fachberatungen auf und bietet die Möglichkeit weitere Zugänge zum Thema Partizipation zu erarbeiten und die eigenen Kompetenzen zum Thema zu erweitern.

Die Veranstaltung wird mit einem Einstiegsvortrag zum Thema demokratische Bildungsprozesse eröffnet, anschließend haben Sie die Möglichkeit in Form eines Workshops die Inhalte zu vertiefen.

22.10.2019

"Gute gesunde Kindertagespflege - GuT " ist erschienen. Der Bericht der Studie, die Prof. Dr. Susanne Viernickel von der Alice-Salomon-Hochschule in Kooperation mit Unfallkassen und dem Bundesverband für Kindertagespflege e.V. erarbeitete, kann kostenlos heruntergeladen werden.

› Download Broschüre

28.10.2019

Am 28.10.2019 findet die jährliche Arbeitstagung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) für Fachberatungen Kindertagespflege in Münster statt.

Neben Aktuellem aus der Kindertagespflege werden die KiBiz-Revision, die Ergebnisse aus dem Bundesprogramm „Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“, die Sicherheit und Gesundheit in der Kindertagespflege sowie die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Kindertagespflege Thema sein.

Anmeldeschluss ist der 30.09.2019.

06.11.2019

"Früh übt sich. Bildung für Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung"

„Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ ist ein Kooperationsprojekt der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und des Bundesfamilienministeriums.

Im Rahmen der Fachtagung sollen zentrale Fragen der frühen Demokratiebildung und Vielfaltspädagogik diskutiert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der gesellschafts- und fachpolitischen Relevanz des Themenfeldes sowie seiner rechtlichen und strukturellen Rahmung. Außerdem werden konkrete Ergebnisse aus den Projekten der Wohlfahrtsverbände vorgestellt und diskutiert.

Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden sowie Fachberatungen und Kita-Leitungskräfte.

Anmeldeschluss ist der 30.09.2019.

08.11.2019

Der Landesbetrieb IT.NRW hat die Landesstatistik für Nordrhein-Westfalen „Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege 2015 -2019“ am 08.11.2019 veröffentlicht.

› zur Statistik

12.11.2019

Rund 30 Prozent der U3-Plätze in Nordrhein-Westfalen sind Plätze in der Kindertagespflege. „Wir verbessern die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege. Denn die Anforderungen an die Qualität und an die Qualifizierung der Kindertagespflege haben in den letzten Jahren stetig zugenommen“, sagte Familienminister Stamp kürzlich hinsichtlich der Reform der Kinderbildungsgesetzes.
Die Förderung der Kompetenzorientierten Qualifizierung, regelmäßige Fortbildungen und die Sicherung qualifizierter Fachberatung sind im Zuge der Revision zentrale Bausteine.

Diese und noch weitere Themen sollen im Rahmen des Fachtages vorgestellt und mit Ihnen diskutiert werden.

20.11.2019

„Starke Kindertagespflege“ ist eins von neun Handlungsfeldern, in die das Land NRW die Mittel des Bund aus dem Gute-KiTa-Gesetz für die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung investiert. Bis Ende 2022 fließen insgesamt 1,2 Milliarden Euro nach NRW und werden für den Bereich Kindertagespflege u.a. in die Bezuschussung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) und die Förderung der Fachberatung.

Herr Dr. Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW und Frau Dr. Giffey, Bundesfamilienministerin, unterzeichneten am 19.11.2019 in Düsseldorf den Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes.

Die Landesvorsitzende des Landesverbandes Kindertagespflege NRW, Frau Konrath, war auf Einladung von Herrn Minister Dr. Stamp bei der Vertragsunterzeichnung anwesend.

05.12.2019

Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung verabschiedet

Der Landtag NRW hat am 29. November 2019 in dritter Lesung das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung (Drucksache 17/6726) verabschiedet.

Das Gesetz beinhaltet wesentliche Verbesserungen für die Kindertagespflege in NRW und tritt am
1. August 2020 in Kraft.

Weitere Informationen und die zentralen Punkte des Reformpaktes können der Internetseite des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) entnommen werden:
https://www.mkffi.nrw/pressemitteilung/minister-stamp-mehr-chancen-fuer-unsere-kinder-und-familien

Den kompletten Gesetzestext finden Sie hier:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMG17-85.pdf

11.12.2019

Das OVG Greifswald hat sich mit der der Kostenfinanzierung von Tagespflegepersonen befasst und entschieden, dass für die Festlegung der Höhe dieser Beträge der Jugendhilfeausschuss und nicht die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin zuständig ist.

Das OVG Greifswald hat die angefochtenen Urteile des VG Schwerin aufgehoben und den Beklagten, den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin, verpflichtet, den jeweiligen Antrag der Klägerinnen auf Zahlung laufender Geldleistungen zur Erstattung angemessenen Sachaufwands und zur Anerkennung der Förderungsleistung für die Betreuung von Kindern in der Tagespflege neu zu bescheiden und im Übrigen die Klagen abgewiesen.

› zum Urteil

23.12.2019

wünscht der Vorstand und das Team des Landesverbandes.