Archiv News 2018
Krankenversicherung
Der Beitragssatz für nebenberuflich selbstständig Tätige bleibt bei 14,0 %, für hauptberuflich Selbstständige bei 14,6 %. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen selbst erheben dürfen. Er beträgt ca. 1 %.
Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von monatlich 435,00 € (also nach Abzug der Betriebskostenpauschale bzw. der nachgewiesenen Betriebsausgaben) ist es für Verheiratete möglich, in der Familienversicherung des Partners/der Partnerin zu verbleiben, der/die gesetzlich versichert ist. Für angestellte Kindertagespflegepersonen gilt nach wie vor die Einkommensgrenze von 450,00 €.
Bei einem steuerpflichtigen Einkommen bis zu 1.015,00 € wird für Tagesmütter/Tagesväter nur der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung (zuzüglich Zusatzbeitrag) in Höhe von 142,10 € an. Die Hälfte davon erstattet wie immer der öffentliche Jugendhilfeträger. Beträgt das steuerpflichtige Einkommen mehr als durchschnittlich 1.015,00 € pro Monat, wird der Beitrag prozentual errechnet.
Als hauptberuflich selbstständig tätig eingestufte Kindertagespflegepersonen zahlen ebenfalls einen Beitrag, der sich an ihrem steuerpflichtigen Einkommen orientiert. Die Mindestbemessungsgrundlage liegt hierfür bei 2.283,75 €. Diese haben regelmäßig die Möglichkeit, zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Sie haben in der Regel auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Nach Wegfall der Sonderregelung für die Krankenversicherung nach § 10 SGB V zu Ende 2018 gilt dieser Bezugswert für alle Kindertagespflegepersonen.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bleibt in 2018 bei 2,55 % bzw. 2,8 %, für diejenigen, die keine eigenen Kinder haben. Die konkreten Beträge sind 26,27 € bzw. 28,42 €. Die Hälfte davon erstattet der öffentliche Jugendhilfeträger.
Rentenversicherung
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt auf 18,6 %. Gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist, wer ein steuerpflichtige Einkommen von mehr als 450,00 € durchschnittlich pro Monat erzielt. Auch davon erstattet der öffentliche Jugendhilfeträger die Hälfte. Wer weniger verdient oder sozialversicherungspflichtige Angestellte (mehr als Minijob) beschäftigt, ist nicht rentenversicherungspflichtig.
Einkommensteuer
Erst ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 9.000,00 € bzw. zusammen 18.000,00 € bei Verheirateten muss überhaupt Einkommensteuer gezahlt werden. Die Steuererklärung muss bis zum 31.07. für das Jahr 2017 abgegeben werden. Bisher endete die Frist am 31.05.
Die „Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege“ sind vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Januar 2018 aktualisiert worden.
Darin findet sich u. a. auch der Hinweis auf die Neuregelung, dass ab 2018 Krankenversicherungsbeiträge für Tagespflegepersonen, die freiwillig in der gesetzlichen KV versichert sind, nur vorläufig festgesetzt werden und die endgültige Festsetzung auf Grundlage der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen für das jeweilige Jahr nach Vorlage des jeweiligen Einkommensteuerbescheides erfolgt. Künftig kann es also zu Beitragsnachzahlungen und Beitragserstattungen kommen.
Wir bitten um freundliche Beachtung und Weiterleitung der Information in alle Bereiche der Kindertagespflege in NRW! Vielen Dank!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der vom Jugendhilfeträger festgesetzte Betrag für die Anerkennung der Förderungsleistung an eine Tagespflegeperson i.H.v. 2,70 € je Kind und Stunde in diesem konkreten Fall gerichtlich nicht zu beanstanden ist
Zu den Inhalten des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD für die Kindertagespflege erklärt die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler: „Der Koalitionsvertrag enthält zwei für die Kindertagespflege sehr erfreuliche Passagen"
'Gut betreut in Kindertagespflege' eine Aktionswoche des Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
Familienminister Dr.Joachim Stamp hat die Schirmherrschaft der Aktionswoche in NRW übernommen.
Kindertagespflege ist eine Form der Tagesbetreuung, hauptsächlich für Kinder bis zum 3. Lebensjahr. Auch für ältere Kinder wählen viele Eltern die Kindertagespflege als qualitativ hochwertige, familienähnliche und flexible Betreuungsform.
In der Aktionswoche Kindertagespflege zeigen Tagesmütter und Tagesväter, Fachberaterinnen und Fachberater, Jugendämter und Vereine, was Kindertagespflege auszeichnet, was sie leisten kann und wie unterschiedlich sie sein kann. Ziel der Aktionswoche ist es, der Öffentlichkeit einen Einblick in die Arbeit in einer Kindertagespflegestelle zu verschaffen und zu zeigen, was Kindertagespflege ausmacht.
Im Rahmen der Aktionswoche werden Tage der offenen Tür veranstaltet oder es kann ein Fachvortrag, ein Kinderfest oder eine Fortbildungsveranstaltung besucht werden. Der Bundesverband für Kindertagespflege als Dach-und Fachverband ist der Initiator der Aktionswoche.
Für den Inhalt und die Organisation sind die jeweiligen Veranstalter selbst verantwortlich.
Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. und der Landesfachdienst freuen sich auf viele Aktionen in NRW
Link zur Homepage.....
Wir freuen uns, dass
Dr. Joachim Stamp
Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen,
die Schirmherrschaft zur bundesweiten Aktionswoche
'Gut betreut in der Kindertagespflege' vom 05. bis 12.Mai 2018 übernommen hat.
Sein Grußwort zu dieser bundesweit stattfindenden Aktion finden Sie hier
„Wir brauchen Angebote, die dem Bildungsauftrag und Rechtsanspruch gerecht werden und sich zugleich an den Bedarfslagen der Familien und Kindern orientieren. Das gilt für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“, erläutert Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
„Mit unseren Empfehlungen unterbreiten wir Vorschläge zur Stärkung und Profilierung der Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben den Kindertageseinrichtungen sowie zur rechtlichen, strukturellen und finanziellen Weiterentwicklung. Damit kann eine Ungleichbehandlung von Kindern vermieden werden.“
Die auf den Bereich Kindertagespflege spezialisierte Rechtsanwältin Iris Vierheller hat im Auftrag des Landesverbandes Kindertagespflege NRW ein Infoblatt "Informationen für Kindertagespflegepersonen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)" erstellt. Die Informationen können gerne an Kindertagespflegepersonen, Fachberatungsstellen für Kindertagespflege und Bildungsträger, die im Bereich Kindertagespflege qualifizieren, weitergeleitet und vor Ort ausgehängt werden. Bei Fragen dazu können Sie sich gerne an das Team des Landesfachdienstes wenden.
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Weitere Infos zum Datenschutz in der Kindertagespflege finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes für Kindertagespflege e. V.:
https://www.bvktp.de/kindertagespflegepersonentagesmuetter-tagesvaeter/datenschutz-in-der-kindertagespflege/
In NRW schreitet der Ausbau der Kindertagepflege weiter voran. Zum Stichtag 01. März 2018 waren 14.697 Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege tätig. Dies ist erneut ein Anstieg von 426 Kindertagespflegepersonen in NRW im Verhältnis zum 01. März 2017 mit 14.271 Kindertagepflegepersonen.
Bei den in Kindertagespflege betreuten Kinder ist ein Anstieg von 3.980 Kindern im Alter von 0 – 14 Jahren zu verzeichnen. Allein bei den Unter-3jährigen werden 3.911 Kinder mehr als in 2017 in Kindertagespflege betreut.
Insgesamt werden 55.643 Kinder in NRW in Kindertagespflege betreut, davon 13.092 in 1.517 Großtagespflegestellen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird zum 1. Januar 2019 ein neues Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ starten. Das neue Bundesprogramm unterstützt gezielt die Profilierung der Kindertagespflege im System der Kindertagesbetreuung: Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen wie auch die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit sollen verbessert werden.
Kommunen, die Kindertagespflegepersonen nach dem QHB qualifizieren möchten, können Fördermittel über das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ beantragen.
Bewerben können sich ab sofort die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie freie Träger, die mit den Aufgaben der Fachberatung Kindertagespflege beauftragt sind. Bei einem geplanten Vorhabenbeginn zum 1. Januar 2019 besteht bis zum 16. November 2018 (Posteingang) die Möglichkeit, das Interesse an der Förderung im Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ zu bekunden.
Um möglichst vielen freien und öffentlichen Trägern die Möglichkeit zu geben, Näheres über das neue Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ zu erfahren und auch Nachfragen stellen zu können, laden das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) gemeinsam mit dem Landesverband Kindertagespflege NRW e. V. zu einer Informationsveranstaltung ein:
Wann: Freitag, 02.11.2018, von 10:00 bis 13:00 Uhr
Wo: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf (Raum 690)
Frau Schumacher von der Servicestelle Kindertagespflege, Büro Stiftung SPI, stellt das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ vor und beantwortet gerne Ihre Fragen dazu. Eine Anmeldung zur Informationsveranstaltung muss nicht erfolgen, eine Teilnahme ist auch kurzfristig möglich. Bei Teilnahme ist eine kurze Mitteilung an Frau Rau (Denise.Rau@mkffi.nrw.de) erwünscht.
Das NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat einen neuen Flyer „Alltagsintegrierte Sprachbildung in der Kindertagespflege“ mit wichtigen Hinweisen für Kindertagespflegepersonen herausgegeben.
Rund 45 Sekunden reichen, um Kinder vor Vergiftungen zu schützen. Denn die neuen Videoclips der BAG kommen schnell auf den Punkt: Wasch- und Reinigungsmittel gehören niemals in Kinderhände! „YouTube ist ein wichtiger Informationskanal gerade für junge Mütter und Väter und den möchten wir für unsere Aufklärung nutzen", erklärt Andreas Kalbitz, Geschäftsführer der BAG (…) in Bonn.
„Zwei kurze Videoclips vermitteln anschaulich: Wasch- und Reinigungsmittel gehören nicht in Kinderhände. In einem weiteren, zweiminütigen Kurzspot wird außerdem erklärt, was im Notfall zu tun ist."
Die Clips richten sich an Mütter, Väter sowie Großeltern und Alle, die mit kleinen Kindern zu tun haben. In leicht verständlicher Sprache und mit eingängigen Bildern informieren sie über die Gefahr von Vergiftungen durch Wasch- und Reinigungsmittel.
Die neuen Clips können unter https://www.kindersicherheit.de/ sowie direkt auf YouTube https://bit.ly/2zhyQwk aufgerufen werden.
Jährlich werden etwa 130.000 Vergiftungsunfälle von Kindern im Alter unter 14 Jahren bei den regionalen Giftinformationszentren registriert. Etwa 8.500 Kinder und Jugendliche werden mit einer Vergiftung im Krankenhaus stationär behandelt. Pro Jahr enden 15 Vergiftungsunfälle von Kindern tödlich. Besonders gefährdet sind Säuglinge und Kleinkinder unter drei Jahren. Neue Produkte und attraktive Verpackungen sowie fehlendes Sicherheitsbewusstsein der Eltern erzeugen einen erhöhten Informationsbedarf beim richtigen Umgang mit chemischen Haushaltsprodukten.
Die Videoclips sind Teil des Projektes „Digitale Medien zum sicherheitsbewussten Umgang mit gesundheitsgefährdenden Haushaltschemikalien". Das Projekt wurde vom Umweltbundesamt und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit (BMU) finanziell gefördert.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder vom 31.10.2018
"Die Zukunft hängt davon ab was wir heute tun."
Mahatma Gandhi
Liebe Mitglieder, Unterstützer*innen, Kooperationspartner*innen!
Mit diesem Weihnachtsgruß verbinden wir unseren Dank für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen Ihnen für das neue Jahr Gesundheit, Glück und viel Erfolg!
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit in 2019!
Der Vorstand des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V.
Das Team des Landesfachdienstes