Archiv News 2017
Das ändert sich zum Jahresanfang 2017 (auch für Kindertagespflegepersonen)
Jährlich ändern sich einige Bemessungsgrundlagen und Beitragssätze für die Sozialversicherungen und der Steuerfreibetrag. Folgende Beträge gelten ab 01.01.2017:
Grundfreibetrag für die Einkommensteuer: Alleinstehende müssen erst ab 8.820,00 € jährliches steuerpflichtiges Einkommen überhaupt Steuern bezahlen, Verheiratete zusammen ab 17.640,00 €.
Krankenversicherung: Familienversicherung (für Verheiratete) ist bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 425,00 € ggf. möglich.
Mindestbemessungsgrundlage: Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 991,67 € ist es Kindertagespflegepersonen möglich, freiwillig den Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Dieser beträgt 138,83 €. Der ermäßigte Beitragssatz für freiwillig Versicherte nebenberuflich Selbstständige ohne Krankengeldversicherung beträgt nach wie vor 14,0 % (dies trifft auf die meisten Kindertagespflegepersonen zu). Für hauptberuflich selbstständig Tätige beträgt der Beitragssatz unverändert 14,6%. Hier beträgt die Mindestbemessungsgrundlage 2.231,25 €. Jeweils die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge erstattet, wie gehabt, der öffentliche Jugendhilfeträger. Zusätzlich zu den Beiträgen können Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben.
Pflegeversicherung: Wer eigene Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, muss auch für die Pflegeversicherung Beiträge entrichten. Der Beitragssatz beträgt 2,55 % (= 25,29 €), für Kinderlose 2,8 % (= 27,77 €) – außer in Sachsen. Auch hiervon erstattet der öffentliche Jugendhilfeträger die Hälfte.
In der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich nichts geändert: Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung ändert sich nicht und bleibt bei 18,7%. Der Mindestbeitrag zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 84,15 €.
Die Obergrenze von 450,00 € für eine geringfügige Beschäftigung im Angestelltenverhältnis ändert sich ebenfalls nicht.
Der Landesverband Kindertagespflege NRW freut sich, das neue vom Bundesverband für Kindertagespflege (KTP) entwickelte „Modell für eine leistungsgerechte Vergütung von Kindertagespflegepersonen“ online zu stellen und damit die Diskussion in NRW zu eröffnen. Das Modell ist das Ergebnis einer zweijährigen Arbeitsgruppe, die durch externe BeraterInnen unterstützt wurde. Der Bundesverband KTP sieht darin einen Paradigmenwechsel, da mit diesem Modell erstmals eine auf Tätigkeitsmerkmalen beruhende Berechnung einer Leistungsstunde (60 Minuten) möglich ist. Neu ist auch, dass bisher nicht vergüteten Tätigkeiten (z.B. Elterngespräche, Dokumentation,...) bei der Bezahlung berücksichtigt werden sollen.
Der Landesverband Kindertagespflege NRW ist gespannt auf die Rückmeldungen von Kindertagespflegepersonen, öffentlichen und freien Trägern, die in der Kindertagespflege tätig sind, sowie von Politikerinnen und Politikern, die für die Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege mit verantwortlich zeichnen.
Eine erste größere Veranstaltung, die das Modell erklärt, findet am 18. Februar (Tag der Kindertagespflege) auf der didacta Bildungsmesse in Stuttgart statt.
Tag der Kindertagespflege am 18.02.2017 auf der didacta in Stuttgart.
Der Bundesverband für Kindertagespflege stellt das neue Modell zur leistungsgerechten Vergütung vor und lädt zur Diskussion ein! Infos zu weiteren Veranstaltungen und zur Anmeldung hier: www.bvktp.de
Kindertagespflege in und für NRW gemeinsam gestalten!
Der Landesverband Kindertagespflege NRW und der Bundesverband für Kindertagespflege waren am Stand B51 in Halle 3.
Der als Projekt zur Ausgestaltung der Kindertagespflege vom MFKJKS (Jugend- und Familienministerium) geförderten Landesfachdienst Kindertagespflege NRW (LfD) war auf dem Areal des MFKJKS am Stand D12/D2 - direkt neben der Aktionsbühne.
Die NRW-Familienministerin Kampmann eröffnete das MFKJKS-Bühnenprogramm am Dienstag, 28.03.17.
Der Landesfachdienst hat im Anschluss um 14:45 Uhr mit der Veranstaltung „Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund in der Kindertagespflege – Herausforderungen, Wege, Chancen!“ ein nach wie vor aktuelles Thema aufgegriffenn, um auf die Chancen und Möglichkeiten der Betreuung von Kindern aus Familien mit Fluchthintergrund in der Kindertagespflege einzugehen.
Am Mittwoch, 29.03.2017, zeigte der LfD auf der Aktionsfläche 01 (neben Stand B3/B5) den Film: „Kinder mit Fluchterfahrung in der Kindertagesbetreuung – Herausforderungen – Wege – Chancen“ von Steffi Thon.
Der Stand des LfD, des Landesverbandes Kindertagespflege und des Bundesverband für Kindertagespflege waren sehr rege besucht. Es konnten viele Fragen rund um die Kindertagespflege beantwortet werden. Sowie Informationen zum QHB= "Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege" gegeben werden. Neue Kontakte konnten geknüpft werden. Die Kindertagespflege als adäquates und flexibles Betreuungsangebot für Kinder von 0-14 Jahren stärker ins Bewusstsein der Jugendhilfe und der Gesellschaft gerückt werden.
Denn für den dringend nötigen weiteren Ausbau der KinderTagesBetreuung in NRW spielt die Kindertagespflege eine wichtige Rolle!
Am Donnerstag fand ein 'Polittalk' mit allen im Landtag NRW vertretenden Parteien statt. Die Politiker betonten dass es unerlässlich sei, die Kindertagespflege und deren Qualität stärker zu berücksichtigen und die drängenden Fragen zu beantworten.
Herzlichen Dank allen die mitgewirkt haben!!!
Ein Bericht in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ZeT befasst sich mit den umfangreichen Leistungen der Landesverbände der Kindertagespflege am Beispiel NRW.
Begründung des Urteil vom 12.7.2017 in Baden-Württemberg
Die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg zur Anstellung von Tagespflegepersonen bei einer anderen Tagespflegeperson in einer Großtagespflege.
Laut VGH Baden-Württemberg darf eine Tagespflegeperson eine Großtagespflege auch mit bei ihr abhängig beschäftigten Tagespflegepersonen durchführen.
Die gegensätzliche Entscheidung des VG Stuttgart vom 5. November 2014 (7 K 459/13) wurde aufgehoben.
Eine kurze Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie auf der Homepage von Iris Vierheller (Rechtsanwätin) unter:
WDR Bericht vom 28.08.2017
Herr Dr. Christian Alt hat dem Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. eine
Richtigstellung zu dem Bericht des WDR vom 28.08.2017 zukommen lassen.
„Kindertagespflege als Lückenbüßer“?
Die Berichte des WDR zur Veröffentlichung des „Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2017“ der Bertelsmann-Stiftung nimmt der Vorstand des 'Landesverband Kindertagespflege NRW e.V.' zum Anlass, erneut auf die Gleichrangigkeit des Betreuungsangebotes von Kitas und Kindertagespflege hinzuweisen.
Der am 15.09.2017 erschienene aktuelle Familienreport 2017 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Entwicklungen und Trends der letzten Jahre und stellt neue Erkenntnisse vor, was Eltern und Kinder in Deutschland heute bewegt.
„Mehr Unterstützung für mehr Familien – das ist das Motto der vergangenen Jahre."
Die Statistik für die KIndertagespflege 2017 ist erschienen.
Demnach stiegen die zu betreuenden Kinder in Kindertagespflege um 10,3%.
Die Zahl der Kindertagespflegepersonen stiegen um 5,58%.
Das Ergebnis zeigt, dass die Betreuung der Kinder in KIndertagespflege von den Eltern sehr gut angenommen wird.
Kindertagesbetreuung: Zoom“ des Bundesfamilienministeriums/Portal Frühe Chancen
Die Septemberausgabe beleuchtet die Arbeit der Kindertagespflegepersonen:
- Welche Qualifikation haben sie?
- Wie viele Kinder betreuen sie?
- Und wie zufrieden sind sie mit ihrer Tätigkeit?
Die besonders für die Kindertagespflegelandschaft in NRW sehr interessanten Zahlen und Erkenntnisse im Sinne der Qualitätsentwicklung Kindertagespflege werden bereichert durch Interviews mit Univ.-Prof. DDr. Liselotte Ahnert, Professorin für Entwicklungspsychologie, und Dr. Eveline Gerszonowicz, wissenschaftliche Referentin beim Bundesverband für Kindertagespflege e. V..
Neues aus dem BMFSFJ:
Monitor Familienforschung Nr.38/Familien erreichen.
Dort heißt es:
"Eine erfolgreiche Familienpolitik muss die Lebenswirklichkeiten und Bedarfe von Familien kennen.
- Was sagen Eltern selbst auf die Frage, wie es ihnen geht?
- Welche Themen treiben sie um?
- Werden sie von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen erreicht?
- Was für Leistungen und Maßnahmen wünschen sich Eltern und aus welchen Gründen?
Antworten auf diese und andere Fragen finden sich im vorliegenden Bericht."
Das Statistische Bundesamt hat die Zahlen der Kinder, die sich in Kindertagespflege oder in Kindertageseinrichtungen befinden, herausgegeben.
1.- Die Zahl der Kindertagespflegepersonen ist von 43.470 auf 43.955 angestiegen.
2.- Die Anzahl der männlichen Kindertagespflegepersonen stieg von 1.441 auf 2.271.
3.- Es gibt einen Trend zur Großtagespflege.
4.- Ein deutlicher ist Rückgang bei den Kindertagespflegepersonen zu verzeichnen, die im Haushalt der Eltern Kinder in Kindertagespflege betreuen.
Die Broschüre finden Sie unter:
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist seit Jahren schon ein großes Thema für alle Eltern.
In der Sendung vom 19.10.2017 "Volle Kanne" wurde dieses Thema aufgegriffen.
Inge Losch-Engler, Bundesvorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege, war auch als Interviewpartnerin im Studio (in der zweiten Hälfte der Sendung).
Der Link zur Mediathek:
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/glueckliche-familien-zufriedene-chefs-102.html
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat Prof. Dr. Johannes Münder beauftragt, eine Kalkulationsgrundlage für die Bemessung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen gemäß § 23 SGB VIII für die Stadt Dresden zu erarbeiten.
Sie liefert sowohl eine Kalkulationsgrundlage für den Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung wie auch für die Sachkostenerstattung. Die Expertise ist nun veröffentlicht.
Gerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbständige
Der Bundesverband für Kindertagespflege begrüßt die durch eine neue Petition
entstandene Diskussion über die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für
geringverdienende Selbständige. Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung zu diesem Thema hier:
Studie zur Fachberatung in der Kindertagespflege
Wie Fachberatung zur Qualität in der Kindertagespflege beiträgt: Eine neue Studie an der KSH gibt erstmals Einblick in die Praxis und liefert die Grundlage, um den nötigen Personalbedarf an Fachberaterinnen und -beratern zu berechnen sowie eine angemessene Aus- und Weiterbildung zu sichern.
Um sich ein Bild von der Vielfältigkeit und den Anforderungen zu machen, die an Fachberaterinnen
und Fachberater gestellt werden, hat der Bundesverband für Kindertagespflege eine Befragung durchgeführt. In der vorliegenden Broschüre finden Sie die aktuellen Ergebnisse.
Der Bundesverband für Kindertagespflege hat einen Film in 9 Sprachen zur Kindertagespflege erstellt.
In drei Minuten einfach erklärt und schön dargestellt zeigt unser neuer Film, was Kindertagespflege in Deutschland ist und wie Eltern und Kinder den Weg zu einer Tagesmutter oder zu einem Tagesvater finden.