Archiv News 2016
Der Landesverband für Kindertagespflege wird bis 2018 vom Familienministerium gefördert.
Der Bundesgerichtshof hat am 20.10.2016 entschieden den Amtshaftungsanspruch von Eltern gegen die Kommune wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kindertagesbetreuungsplätze bejaht. Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz ist danach nicht durch Kapazitätsdefizite begrenzt. Sattdessen ist für eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen zu sorgen. Der Landesverband weist darauf hin, dass die Kindertagespflege einen wichtigen Beitrag dazu leistet, den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 11.11.2016 eine Mitteilung zur "Ertragssteuerlichen Behandlung" in der Kindertagepflege herausgegeben. Die steuerliche Behandlung von Zahlungen bei Ausfallzeiten, sowie die Betriebsausgabenpauschale für Freihalteplätze, wurde mit aufgenommen.
Das Center TV hat einen Beitrag zum Fachtag am 28.11.2016
'Angekommen.....und nun? Mitten unter uns-Kindertagespflege als sicherer Ort für Kinder aus Familien mit Fluchterfahrung' gedreht.