Archiv News 2015
Der Beitrag der Krankenversicherung sinkt auf 14,6% ermäßigt auf 14%(TPP mit bis zu fünf Tageskindern)
Pflegeversicherung 2,35%, ohne Kinder 2,6%
Rentenversicherung sinkt auf 18,7%
Ab dem 01.01.2015 gilt ein Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde
Nährere Informationen finden Sie hier zum Downloaden
Anfragen an den Herrn Min.Dirigen Wallhorn zur Umsetzung des Personals im KiBiz
Näheres unter Download
Die Betreuung von Schulkindern am Nachmittag, in den Ferienzeiten und außerhalb der institutionellen Angebote sind oft unzureichend. Der Deutsche Verein hat eine Empfehlung, mit verschiedenen Experten, Verbänden, auch der Bundesverband für Kindertagespflege, hierzu erarbeitet.
Eine 'Follow Up' Studie Laufende Geldleistung in der öffentlich geförderten Kindertagespflege 2015 ist erschienen.
2012 haben Nicole Kukula und Prof. Dr. Stefan Sell vom Institut für Bildungs-und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (IBUS) im Auftrag des Bundesverband für Kindertagespflege die erste Studie vorgelegt.
Die nun vorliegende Studie zeigt auf, dass die leistungerechte Ausgestaltung der Förderleistung nach SGB VIII § 23 immer noch sehr unterschiedlich ausgestaltet ist, somit die leistungsgerechte Ausgestaltung der Förderleistung noch nicht erreicht ist.
Die Studie können Sie sich kostenfrei herunterladen.
Laufende Geldleistung in der öffentlich geförderten Kindertagespflege