Kindertagespflegeperson werden

 

Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson setzt ein grundlegendes Interesse an der individuellen Entwicklungsbegleitung und -unterstützung von Kindern und deren Familien voraus. Besteht Interesse an der Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson, ist ein erstes Beratungsgespräch mit der örtlichen Fachberatungsstelle zu führen.

Pflegeerlaubniserteilung

Damit die Tätigkeit ausgeübt werden darf, ist die Erteilung einer Pflegeerlaubnis durch das örtliche Jugendamt erforderlich. In dem Erteilungsverfahren wird geprüft, ob sich die Person (gemäß § 43 SGB VIII und § 22 KiBiz) eignet und geeignete Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stellen kann. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist auch an die Räumlichkeiten gebunden. Die zuständige Fachberatungsstelle Kindertagespflege prüft im Zuge des Erlaubniserteilungsverfahrens, ob die Räumlichkeiten den Anforderungen einer kindgerechten Betreuung entsprechen. Unter Umständen sind besondere kommunale Anforderungen aus bauordnungsrechtlicher, sicherheits- und hygienetechnischer sowie pädagogischer Sicht zu beachten. Zusätzlich muss bei Durchführung der Kindertagespflege in privaten Räumlichkeiten für alle im Haushalt lebenden Personen, die über 18 Jahre alt sind, ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.

Grundqualifizierung

Es muss sichergestellt sein, dass die Kindertagespflegepersonen "über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben" (§ 23 Abs. 3 SGB VIII). Grundqualifizierungen werden beispielsweise von Jugendämtern, Kindertageselternvereinen, Familienbildungsstätten, Volkshochschulen und anderen Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten. Als Grundlage für die Qualifizierung diente bisher das Curriculum des DJI (Deutsches Jugendinstitut) „Qualifizierung in der Kindertagespflege“ im Umfang von 160 Unterrichtsstunden. Die KiBiz-Novellierung sieht ab dem 01.08.2022 eine Qualifizierung nach dem „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) mit 300 Unterrichtseinheiten für alle neuen Kindertagespflegepersonen vor. Für pädagogische Fachkräfte gelten besondere Bestimmungen bei der Qualifizierung. Eine Übersicht über die Bildungsträger mit einem QHB-Kursangebot in NRW finden Sie unter dem Unterpunkt Bildungsträger.

Mehr Informationen zum „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) finden Sie auf den Seiten des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. und des Deutschen Jugendinstitutes (DJI).