Fachberatung Kindertagespflege

 

Rolle und Aufgaben der Fachberatung Kindertagespflege

Die örtliche „Fachberatung Kindertagepflege“ ist ein zentraler Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsbestandteil im System der Kindertagespflege. Sie ist erste Anlaufstelle bei allen Fragen.


Nach dem achten Sozialgesetzbuch (§ 23 Abs. 4 SGB VIII) haben Eltern und Kindertagespflegepersonen einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.

Fachberatung Kindertagespflege ist ein komplexes Arbeitsfeld mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum. Beratungsstellen können sowohl beim öffentlichen Träger (Jugendamt) als auch bei freien Jugendhilfeträgern angesiedelt sein. Sie heißen zum Teil sehr unterschiedlich wie z.B. Fachberatungsstelle Kindertagespflege, Kinderservicebüro. Festgelegt werden die Aufgaben der Fachberatungsstelle durch das jeweilige Jugendamt, welches in der Garantenpflicht steht und in jedem Fall die hoheitliche Aufgabe der Erteilung der Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII) ausübt. Aufgaben können demzufolge regional unterschiedlich definiert und gewichtet sein und auf verschiedene Träger aufgeteilt sein.

 

Nachfolgend eine Übersicht über mögliche Aufgabenbereiche von Schoyerer/Wiesinger (2017).

Schoyerer Aufgaben Fachberatung

Abbildung 1: Aufgabenspektrum der Fachberatung
(Schoyerer/Wiesinger (2017): Die Praxis der Fachberatung für Kindertagespflege. Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Qualitätsbedingungen von Fachberatungen Kindertagespflege“ (QualFa), verfügbar unter https://www.ksh-muenchen.de/fileadmin/user_upload/Publ_Praxis_der_Fachberatung_Dez17.pdf (zuletzt geprüft 04.12.2019): S.105.

Regionale Ansprechpartner*innen finden

Um die zuständige Fachberatungsstelle mit Ansprechpartner*innen in Erfahrung zu bringen, ist das örtlich zuständige Jugendamt (in NRW gibt es derzeit 186) zu kontaktieren. Dieses kann an die zuständige Fachberatungsstelle Kindertagespflege verweisen.

 

Überörtliche Ansprechpartner*innen

Die überörtlichen Träger der Jugendhilfe in NRW sind die beiden Landesjugendämter: Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (die entsprechende Zuständigkeit können Sie der nachfolgenden Karte entnehmen). Diese stehen beratend bei überörtlichen Themen rund um die Kindertagespflege zur Seite. Der erste Weg sollte jedoch immer über die örtliche Fachberatung Kindertagespflege erfolgen.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen besteht aus einem rheinischen Teil mit den heutigen Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln und dem westfälisch-lippischen Teil mit den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster. Im Gebiet Nordrhein arbeitet der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit Sitz in Köln, im westfälischen Landesteil der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mit Sitz in Münster.

 
Regierungsbezirke NRW
Abbildung 2: Karte der Regierungsbezirke und zuständigen Landschaftsverbände

 

Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Petra Hahn
Tel.: 0221-809-4047
E-Mail: petra.hahn@lvr.de
Homepage LVR
 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Beatrice Prinz
Tel.: 0251-591-8385
E-Mail: beatrice.prinz@lwl.org
Homepage LWL


Kommunale Fachberatungsstellen Kindertagespflege bekannt machen!

Um Eltern sowie weitere Interessierte auf das Betreuungsangebot der Kindertagespflege aufmerksam zu machen und deren besonderes Profil in den Fokus zu rücken, hat der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. unter dem Slogan "Entdecke Kindertagespflege" eine Postkarte zur freien Nutzung herausgegeben.

Fachberatungsstellen Kindertagespflege können in das beschreibbare PDF-Dokument selbst ihre individuellen Kontaktdaten eintragen und anschließend bei sich vor Ort drucken lassen. Denkbar ist das Auslegen der Postkarten

  • an kommunalen Festen und Veranstaltungen,
  • in Familienzentren,
  • in Familienbildungsstätten, in Familienzentren
  • in (Kinder-)Arztpraxen,
  • in Apotheken und
  • an anderen Orten, an denen (werdende) Eltern oder potenzielle Kindertagespflegepersonen auf die Kindertagespflege aufmerksam werden könnten.

Die Postkarte können Sie hier als PDF kostenlos herunterladen, anschließend mit Ihren Kontaktangaben versehen und dann drucken lassen. (Hinweis: Die Übertragung des Druckauftrags an den LV KTP NRW ist nicht möglich.)