Basiswissen Kindertagespflege

 

Kindertagespflege als gleichrangiges Betreuungsangebot

Die Kindertagespflege ist ein zu Kindertageseinrichtungen formalrechtlich gleichrangiges Betreuungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe. Somit kann der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (§ 24 SGB VIII) und dem damit einhergehenden Förderauftrag (§ 22 SGB VIII) ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in der Kindertagespflege erfüllt werden. Eltern steht im Kontext des Wunsch- und Wahlrechtes § 5 SGB VIII frei, eines der Betreuungsangebote auszuwählen.

Merkmale der Kindertagespflege

In ihren Grundzügen wird die Kindertagespflege auf Bundesebene geregelt (Sozialgesetzbuch Achtes Buch, SGB VIII). Die Voraussetzungen und das Angebot vor Ort werden von den Ausführungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen; Bildungsgrundsätze für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen) und Kommunen (Satzung bzw. Richtlinien der Kindertagespflege) bestimmt.

Die Kindertagespflege zeichnet die Betreuung von Kindern in einer kleinen überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson aus. Konkret heißt das, eine Kindertagespflegeperson betreut bis zu maximal fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder. Die Betreuung kann in der Wohnung/dem Haus der Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten (angemieteten) Räumlichkeiten erfolgen. Auch die Betreuung der Kinder im Haushalt der Eltern durch eine Kindertagespflegeperson ist möglich.

Insbesondere durch die vertragliche und pädagogische Zuordnung der Kinder zu dieser verlässlichen Bezugsperson eignet sich das Betreuungsangebot der Kindertagespflege, um dem Bedürfnis der ganz Kleinen nach Bindung und Exploration zu entsprechen. Zusätzlich kommt das Betreuungsangebot zeitlich und räumlich der Struktur eines Familienalltags sehr nahe und eröffnet eine flexible und passgenaue Betreuungsmöglichkeit. Es ist ebenfalls möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen.

Personen, die in Kindertagespflege tätig werden möchten, benötigen eine Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes (SGB VIII § 43 und KiBiz § 22). Vor der Erteilung wird unter anderem geprüft, ob sich die Person als Kindertagespflegeperson eignet, für die Kindertagespflege qualifiziert ist und geeignete Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stellen kann.

Erste Anlaufstelle Fachberatung Kindertagespflege

Die örtliche „Fachberatung Kindertagespflege“ ist ein wesentlicher Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsbestandteil im System der Kindertagespflege. Sie ist für die passgenaue Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und die weitere fachliche Beratung und Begleitung während des Betreuungsverhältnisses zuständig. Folglich ist sie erste Anlaufstelle bei allen Fragen rund um die Kindertagespflege. Um die zuständige Fachberatungsstelle mit Ansprechpartner*innen in Erfahrung zu bringen, ist das örtlich zuständige Jugendamt (in NRW gibt es derzeit 186) zu kontaktieren. Dieses kann an die zuständige Fachberatungs-/Vermittlungsstelle Kindertagespflege verweisen.

Elternbeiträge

Die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen stellen gleichwertige Angebote dar, insoweit sollen die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge einander entsprechen. Die Elternbeiträge sind einkommensabhängig und werden durch die Kommunen in einer Elternbeitragstabelle festgesetzt. Die Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig und werden vom öffentlichen Jugendhilfeträger (Satzungen und Richtlinien zu den Förderleistungen der Kommunen) bezahlt. Lediglich ein angemessener Beitrag für Mahlzeiten kann, sofern das Jugendamt diese Zahlung zulässt, direkt durch die Kindertagespflegeperson von den Eltern erhoben werden. Darüber hinaus gibt es die privat finanzierte Kindertagespflege, bei dieser wird die Höhe der Bezahlung zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson frei verhandelt.

Weitere Informationen

Weitere interessante Fragestellungen, Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie unter den FAQs.