24.11.2025
Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege 2020 - 2025 sowie Personen und Kinder in Großtagespflegestellen zum Stichtag 1. März 2025

Auf Anfrage des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. hat das Statistische Landesamt IT.NRW zwei Datensätze zur Veröffentlichung auf unserer Homepage aufbereitet: 

> Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege (2020 - 2025) mit Alterstruktur aller Kindertagespflegepersonen

> Personen und Kinder in Großtagespflegestellen (2020 - 2025) in den fünf Regierungsbezirken NRW

 

20.11.2025
Stellungnahme zu den Eckpunkten für eine Reform des KiBiz des LV KTP NRW veröffentlicht

Der LV KTP NRW hat seine Stellungnahme zu den Eckpunkten für eine Reform des KiBiz NRW veröffentlicht 

08.10.2025
Aktuelles Positionspapier des LV KTP NRW veröffentlicht

Der LV KTP NRW hat ein neues Positionspapier mit dem Titel "Zukunftsfähige Betreuung - Kindertagespflege als strategisches Element der kommunalen Gesamtplanung" veröffentlicht. 

Veranstaltungen

02. Dezember
Digitale und kostenlose Veranstaltung für Entscheidungsträger*innen
Gut betreut – vielfältig gedacht: Kindertagespflege als strategisches Element der kommunalen Bedarfsplanung
25. Februar
Digitale Veranstaltung aus der Fortbildungsreihe "Fachberatung Kindertagespflege"
Zwischen Kinderschutz und Schutz der Kindertagespflegepersonen
03. März
Digitale Fortbildung für Kindertagespflegepersonen
Digital unterwegs sein in der Kindertagespflege
16. März
Digitale Veranstaltung aus der Fortbildungsreihe "Fachberatung Kindertagespflege"
Zwischen Kinderschutz und Schutz der Kindertagespflegepersonen

Kindertagespflege - landesweites Angebot in den Bereichen Beratung, Fortbildung und Vernetzung

 

Herzlich Willkommen auf der Seite des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW)!

Der LV KTP NRW besteht aus den Mitgliedern, dem ehrenamtlichen Vorstand und dem hauptamtlichen Team. Gemeinsam setzen sie sich für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen ein.

Auf der Homepage finden Sie Informationen zu unterschiedlichen Themenfeldern und Entwicklungen im Feld der Kindertagespflege. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick in die Angebotspalette des LV KTP NRW und werden auf weitere wichtige Seiten rund um die Kindertagespflege verwiesen.

Sie möchten immer auf dem aktuellsten Stand im Feld der Kindertagespflege sein? Dann melden Sie sich direkt beim Newsletter des LV KTP NRW an.

 

Was ist Kindertagespflege?

 

Kindertagespflege als gleichrangiges Betreuungsangebot

Die Kindertagespflege ist ein zu Kindertageseinrichtungen formalrechtlich gleichrangiges Betreuungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe. Somit kann der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (§ 24 SGB VIII) und dem damit einhergehenden Förderauftrag (§ 22 SGB VIII) ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in der Kindertagespflege erfüllt werden. Eltern steht im Kontext des Wunsch- und Wahlrechtes § 5 SGB VIII frei, eines der Betreuungsangebote auszuwählen.

Merkmale der Kindertagespflege

In ihren Grundzügen wird die Kindertagespflege auf Bundesebene geregelt (Sozialgesetzbuch Achtes Buch, SGB VIII). Die Voraussetzungen und das Angebot vor Ort werden von den Ausführungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen; Bildungsgrundsätze für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen) und Kommunen (Satzung bzw. Richtlinien der Kindertagespflege) bestimmt.

Die Kindertagespflege zeichnet die Betreuung von Kindern in einer kleinen überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson aus. Konkret heißt das, eine Kindertagespflegeperson betreut bis zu maximal fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder. Die Betreuung kann in der Wohnung/dem Haus der Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten (angemieteten) Räumlichkeiten erfolgen. Auch die Betreuung der Kinder im Haushalt der Eltern durch eine Kindertagespflegeperson ist möglich.

Insbesondere durch die vertragliche und pädagogische Zuordnung der Kinder zu dieser verlässlichen Bezugsperson eignet sich das Betreuungsangebot der Kindertagespflege, um dem Bedürfnis der ganz Kleinen nach Bindung und Exploration zu entsprechen. Zusätzlich kommt das Betreuungsangebot zeitlich und räumlich der Struktur eines Familienalltags sehr nahe und eröffnet eine flexible und passgenaue Betreuungsmöglichkeit. Es ist ebenfalls möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen.

Personen, die in Kindertagespflege tätig werden möchten, benötigen eine Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes (SGB VIII § 43 und KiBiz § 22). Vor der Erteilung wird unter anderem geprüft, ob sich die Person als Kindertagespflegeperson eignet, für die Kindertagespflege qualifiziert ist und geeignete Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stellen kann.

Erste Anlaufstelle Fachberatung Kindertagespflege

Die örtliche „Fachberatung Kindertagespflege“ ist ein wesentlicher Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsbestandteil im System der Kindertagespflege. Sie ist für die passgenaue Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und die weitere fachliche Beratung und Begleitung während des Betreuungsverhältnisses zuständig. Folglich ist sie die erste Anlaufstelle bei allen Fragen rund um die Kindertagespflege. Um die zuständige Fachberatungsstelle mit Ansprechpartner*innen in Erfahrung zu bringen, ist das örtlich zuständige Jugendamt (in NRW gibt es derzeit 186) zu kontaktieren. Dieses kann an die zuständige Fachberatungs-/Vermittlungsstelle Kindertagespflege verweisen.

Weitere Informationen

Weitere interessante Fragestellungen, Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie unter den FAQs.